Häufig gestellte Fragen
Die Hauptversammlung fand am 11. Februar 2010 um 10.00 Uhr im ICM (Internationales Congress Center München), Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München, statt.
Alle Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis zum Ablauf des 4. Februar 2010 zur Hauptversammlung angemeldet haben, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aus organisatorischen Gründen können vom 9. Februar 2010 bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.
Ihre Anmeldung muss spätestens am 4. Februar 2010 bei uns eingegangen sein. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anmeldung kann in Textform
- unter der Anschrift
Infineon Hauptversammlung 2010
81056 München,
unter der Telefax-Nummer
+49 (0)89 234-9550153 oder
unter der E-Mail-Adresse
hv2010@infineon.com
oder
- elektronisch unter der Internet-Adresse
www.infineon.com/hauptversammlung
erfolgen.
Für die Anmeldung über unseren Internet-Service unter www.infineon.com/hauptversammlung benötigen Sie einen individuellen Zugangscode. Diesen erhalten Sie mit den Hauptversammlungsunterlagen. Wenn Sie sich in der Vergangenheit bereits für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert haben, benutzen Sie bitte Ihren selbst gewählten Zugangscode.
Ja, Sie können bis zu 2 Eintrittskarten bestellen.
Die Anmeldung für Sie selbst oder Ihren Bevollmächtigten sowie die Vollmachts- und Weisungserteilung über das Internet ist unter Verwendung Ihrer Aktionärsnummer und Ihres individuellen Zugangscodes möglich. Ihren individuellen Zugangscode erhalten Sie mit den Hauptversammlungsunterlagen. Wenn Sie sich in der Vergangenheit bereits für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert haben, benutzen bitte Ihren selbst gewählten Zugangscode.
Der Versand der Einladung begann am 13. Januar 2010.
Es sind nur diejenigen Aktionäre teilnahmeberechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind. Werden die Aktien verkauft, so wird der Verkäufer zum Zeitpunkt der Hauptversammlung voraussichtlich nicht mehr im Aktienregister eingetragen und damit auch nicht mehr teilnahmeberechtigt sein. Die bereits ausgestellte Eintrittskarte verfällt.
Bitte nutzen Sie für Adressänderungen entweder den Abschnitt ‚Adressänderung' auf der Rückseite des Einladungsschreibens oder nehmen Sie die Adressänderung im Internet vor. Hierfür benötigen Sie einen individuellen Zugangscode, den Sie mit den Hauptversammlungsunterlagen erhalten. Wenn Sie sich in der Vergangenheit bereits für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert haben, benutzen Sie bitte Ihren selbst gewählten Zugangscode. Zusätzlich sollten Sie sich in jedem Fall an Ihre Depotbank wenden.