Häufig gestellte Fragen
Die Hauptversammlung findet am 16. Februar 2023 um 10:00 Uhr statt.
Auf der Grundlage von § 26n Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (EGAktG) in Verbindung mit § 118a AktG hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Bei dieser Entscheidung haben neben der immer noch unsicheren Entwicklung der Covid-19-Pandemielage vor allem die derzeitige Energiekrise und Aspekte wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und die Möglichkeit der Zuschaltung auch internationaler Investoren eine Rolle gespielt. Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Campeon 1-15, 85579 Neubiberg, dem Ort der Hauptversammlung i.S.d. § 121 Abs. 3 AktG, statt. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Alle Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis zum Ablauf des 09. Februar 2023 (MEZ) zur Hauptversammlung angemeldet haben, sind – ebenso wie die von ihnen beauftragten Bevollmächtigten – zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, in der Hauptversammlung berechtigt. Für die Ausübung dieser Rechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Bitte beachten Sie jedoch, dass aus abwicklungstechnischen Gründen vom 10. Februar 2023 bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils einschließlich) ein sog. Umschreibestopp (Technical Record Date) gilt, d.h. keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung aber nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung und ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei über ihre Aktien verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings ihre Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht, aus diesen Aktien in der Hauptversammlung nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Ihre Anmeldung muss uns spätestens am 09. Februar 2023, 24:00 Uhr (MEZ) zugegangen sein. Danach eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anmeldung kann entweder auf elektronischem Weg
- über das InvestorPortal, erreichbar über die Internet-Adresse
www.infineon.com/hauptversammlung
oder in Textform über einen der folgenden Kontaktwege zugehen: - Anschrift:
Infineon Technologies AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München - E-Mail:
anmeldestelle@computershare.de
Für die elektronische Anmeldung im InvestorPortal benötigen Sie Ihre Aktionärsnummer und einen individuellen Zugangscode, den Sie entweder mit den Hauptversammlungsunterlagen erhalten oder im InvestorPortal selbst gewählt haben und der weiterhin gültig ist, wenn bereits in den Vorjahren die Zustimmung zum elektronischen Versand erteilt wurde.
Die Anmeldung für Sie selbst oder Ihren Bevollmächtigten, die Stimmabgabe per Briefwahl sowie die Vollmachts- und Weisungserteilung über das InvestorPortal sind unter Verwendung Ihrer Aktionärsnummer und Ihres individuellen Zugangscodes, den sie entweder mit den Hauptversammlungsunterlagen erhalten oder im InvestorPortal selbst gewählt haben und der weiterhin gültig ist, wenn bereits in den Vorjahren die Zustimmung zum elektronischen Versand erteilt wurde, möglich.
Der Versand der Einladung an die Aktionäre hat am 19. Januar 2023 begonnen.
Es sind nur diejenigen Aktionäre zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung berechtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Werden die Aktien vorher verkauft, wird der Verkäufer zum Zeitpunkt der Hauptversammlung womöglich nicht mehr im Aktienregister eingetragen und damit auch nicht mehr teilnahmeberechtigt sein. In diesem Fall verfällt die bereits ausgestellte Anmeldebestätigung.
Für Adressänderungen wenden Sie sich bitte an Ihre Depotbank. Diese wird die Änderung Ihrer Adresse im Aktienregister der Infineon Technologies AG für Sie veranlassen.
Nein. Die Dividendenberechtigung ist unabhängig von Ihrer Teilnahme und Ihrer Abstimmung in der Hauptversammlung. Bitte beachten Sie jedoch, dass überhaupt nur dann eine Dividende gezahlt werden kann, wenn eine Mehrheit der an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre eine Dividende beschließt.
Die Verwaltung wird der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,32 je dividendenberechtigter Stückaktie vorschlagen. Die Ausschüttungssumme beträgt damit insgesamt rund EUR 417 Millionen (die genaue Ausschüttungssumme hängt von der Anzahl der eigenen – nicht dividendenberechtigten – Aktien zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ab).
Nach dem Vorschlag der Verwaltung wird der nach der Dividendenzahlung verbleibende Betrag in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Ja, die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2022 unterliegt einem Steuerabzug in Höhe von 26,375% (25% Kapitalertragsteuer/Abgeltungssteuer zzgl. davon 5,5% Solidaritätszuschlag). Diese sog. Abgeltungssteuer wird jedoch nicht einbehalten, sofern bzw. soweit bei der depotführenden Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder eine Freistellungsbescheinigung vorliegt.
Ausländische Anleger müssen zusätzlich noch die Steuerpflicht in ihrem jeweiligen Land prüfen.
Bitte beachten Sie, dass wir schon wegen der Vielzahl und Verschiedenheit unserer Aktionäre keine allgemein verbindlichen steuerlichen Auskünfte geben können. Zu Einzelheiten wenden Sie sich daher bitte an Ihren Steuerberater.
Dividendenberechtigt sind solche Infineon-Aktien, die sich am 16. Februar 2023, also dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung, in der über den Dividendenvorschlag beschlossen wird, in Ihrem Aktiendepot befinden.
Entscheidend ist der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellte Jahresabschluss der Infineon Technologies AG. Der dort ausgewiesene Bilanzgewinn ist Gegenstand des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung.
Sofern die ordentliche Hauptversammlung am 16. Februar 2023 eine Dividende beschließt, erfolgt die Auszahlung gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen am 21. Februar 2023. Ab dem 17. Februar 2023 notiert die Infineon-Aktie ex Dividende.
Ihre Bank schreibt Ihnen die Dividende am Auszahlungstag auf Ihrem Konto gut. Sie selbst müssen hierzu nichts veranlassen.
Bitte wenden Sie sich an die Bank, bei der Ihr Aktiendepot geführt wird.
Normalerweise erstellt die depotführende Bank eine Abrechnung über die Dividendenzahlung und informiert die Aktionäre hierüber. Von Infineon selbst bekommen Sie keine Nachricht.