Häufig gestellte Fragen
Die Hauptversammlung findet am 23. Februar 2024 um 10:00 Uhr als virtuelle Hauptversammlung statt.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Am Campeon 1-15, 85579 Neubiberg. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Alle Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis zum Ablauf des 16. Februar 2024 (MEZ) zur Hauptversammlung angemeldet haben, sind – ebenso wie die von ihnen beauftragten Bevollmächtigten – zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, in der Hauptversammlung berechtigt. Für die Ausübung dieser Rechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Bitte beachten Sie jedoch, dass aus abwicklungstechnischen Gründen vom 17. Februar 2024 bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils einschließlich) ein sog. Umschreibestopp (Technical Record Date) gilt, d.h. keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung aber nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung und ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei über ihre Aktien verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings ihre Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht, aus diesen Aktien in der Hauptversammlung nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Ihre Anmeldung muss uns spätestens am 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (MEZ) zugegangen sein. Danach eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anmeldung kann entweder auf elektronischem Weg
- über das InvestorPortal, erreichbar über die Internet-Adresse
www.infineon.com/hauptversammlung
oder in Textform über einen der folgenden Kontaktwege zugehen: - E-Mail:
anmeldestelle@computershare.de
oder - Anschrift:
Infineon Technologies AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Für die elektronische Anmeldung im InvestorPortal benötigen Sie Ihre Aktionärsnummer und einen individuellen Zugangscode, den Sie entweder mit den Hauptversammlungsunterlagen erhalten oder im InvestorPortal selbst gewählt haben und der weiterhin gültig ist, wenn bereits in den Vorjahren die Zustimmung zum elektronischen Versand erteilt wurde.
Für die Anmeldung in Textform steht im Internet unter www.infineon.com/hauptversammlung ein universell verwendbares Anmelde-, Vollmachts-, Weisungs- und Briefwahlformular zum Herunterladen zur Verfügung, welches den Aktionären auf Verlangen auch zugesandt wird.
Die Anmeldung für Sie selbst oder Ihren Bevollmächtigten, die Stimmabgabe per Briefwahl sowie die Vollmachts- und Weisungserteilung über das InvestorPortal sind unter Verwendung Ihrer Aktionärsnummer und Ihres individuellen Zugangscodes, den sie entweder mit den Hauptversammlungsunterlagen erhalten oder im InvestorPortal selbst gewählt haben und der weiterhin gültig ist, wenn bereits in den Vorjahren die Zustimmung zum elektronischen Versand erteilt wurde, möglich.
Der Versand der Einladung an die Aktionäre hat am 15. Januar 2024 begonnen.
Es sind nur diejenigen Aktionäre zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung berechtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Werden die Aktien vorher verkauft, wird der Verkäufer zum Zeitpunkt der Hauptversammlung womöglich nicht mehr im Aktienregister eingetragen und damit auch nicht mehr teilnahmeberechtigt sein. In diesem Fall verfällt die bereits ausgestellte Anmeldebestätigung.
Für Adressänderungen wenden Sie sich bitte an Ihre Depotbank. Diese wird die Änderung Ihrer Adresse im Aktienregister der Infineon Technologies AG für Sie veranlassen.
Nein. Die Dividendenberechtigung ist unabhängig von Ihrer Teilnahme und Ihrer Abstimmung in der Hauptversammlung. Bitte beachten Sie jedoch, dass überhaupt nur dann eine Dividende gezahlt werden kann, wenn eine Mehrheit der an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre eine Dividende beschließt.
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35 je dividendenberechtigter Stückaktie vorschlagen. Die Ausschüttungssumme beträgt damit insgesamt rund EUR 456 Millionen (die genaue Ausschüttungssumme hängt von der Anzahl der eigenen – nicht dividendenberechtigten – Aktien zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ab).
Nach dem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats wird der nach der Dividendenzahlung verbleibende Betrag in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Ja, die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2023 unterliegt einem Steuerabzug in Höhe von 26,375% (25% Kapitalertragsteuer/Abgeltungssteuer zzgl. davon 5,5% Solidaritätszuschlag). Diese sog. Abgeltungssteuer wird jedoch nicht einbehalten, sofern bzw. soweit bei der depotführenden Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder eine Freistellungsbescheinigung vorliegt.
Ausländische Anleger müssen zusätzlich noch die Steuerpflicht in ihrem jeweiligen Land prüfen.
Bitte beachten Sie, dass wir schon wegen der Vielzahl und Verschiedenheit unserer Aktionäre keine allgemein verbindlichen steuerlichen Auskünfte geben können. Zu Einzelheiten wenden Sie sich daher bitte an Ihren Steuerberater.
Dividendenberechtigt sind solche Infineon-Aktien, die sich am 23. Februar 2024, also dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung, in der über den Dividendenvorschlag beschlossen wird, in Ihrem Aktiendepot befinden.
Entscheidend ist der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellte Jahresabschluss der Infineon Technologies AG. Der dort ausgewiesene Bilanzgewinn ist Gegenstand des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung.
Sofern die ordentliche Hauptversammlung am 23. Februar 2024 eine Dividende beschließt, erfolgt die Auszahlung gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen am 28. Februar 2024. Ab dem 26. Februar 2024 notiert die Infineon-Aktie ex Dividende.
Ihre Bank schreibt Ihnen die Dividende am Auszahlungstag auf Ihrem Konto gut. Sie selbst müssen hierzu nichts veranlassen.
Bitte wenden Sie sich an die Bank, bei der Ihr Aktiendepot geführt wird.
Normalerweise erstellt die depotführende Bank eine Abrechnung über die Dividendenzahlung und informiert die Aktionäre hierüber. Von Infineon selbst bekommen Sie keine Nachricht.